Sie sind hier: Homepage  --> Bildungsangebot  --> Case Management  --> Voraussetzungen 
Aufnahmevoraussetzungen

1. Der Abschluss eines Studiums an einer Hochschule in einem humanwissenschaftlichen Studiengang und eine einjährige Berufserfahrung (z.B. SozialpädagogInnen, SozialarbeiterInnen)
2. AbsolventInnen eines nichthumanwissenschaftlichen Studiengangs an einer Hochschule und einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld
3. AbsolventInnen einer Ausbildung an einer Fachschule im Sozial- und Gesundheitswesen und einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld
4. AbsolventInnen einer anderen Berufsausbildung im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen und der Beschäftigungsförderung und einer mindestens sechsjährigen Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld
Eine entsprechende berufliche Praxis (auch Teilzeit) während der Weiterbildung im Gesundheits-/Sozialbereich oder in der Beschäftigungsförderung ist erforderlich.
Von 2. – 4. ist zusätzlich der Nachweis über den Erwerb personaler, methodischer, beratungsrelevanter und sozialrechtlicher Kompetenzen im Umfang von mindestens 160 bis 240 UE nachzuweisen. Hierzu bitten wir die Erläuterungen der aktuellen DGCC Zulassungsvoraussetzungen zu lesen:

 

  Zulassungsvoraussetzungen

 

 

Start der Weiterbildung